Für hessische Beamtinnen und Beamte: Regelmäßige Arbeitszeiten und Sonderregelungen
Allgemeine Regelungen
Gemäß den bestehenden Arbeitszeitverordnungen sind hessische Beamtinnen und Beamte zu folgenden regelmäßigen Wochenarbeitszeiten verpflichtet:
- WEB 0: Keine regelmäßige Arbeitszeit
- WEB 1: 40 Stunden
- WEB 2: 41 Stunden
Sonderregelungen
Teilzeitbeschäftigung
Beamte mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden (WEB 2) können eine Teilzeitbeschäftigung mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche beantragen. Dies entspricht einer Reduzierung um 11 Stunden.
Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
Für hessische Beamtinnen und Beamte wurde 2007 das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) eingeführt. Mit diesem System können Überstunden, Gleittage und Urlaubstage angespart und zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Ruhestand, abgegolten werden.
Angleichung an die Privatwirtschaft
Die Arbeitszeitverordnungen von Bayern und Hessen sehen vor, dass die Arbeitszeiten von Beamtinnen und Beamten im Gleichklang mit den Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angepasst werden sollen. Dies soll eine faire und wettbewerbsfähige Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten schaffen.
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